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KfW-Förderung für Wogeno-Anteile steigt auf 100.000 Euro und 35 Jahre Laufzeit

Ab 04. Oktober 2022 steigt die Förderung für den Kauf von Genossenschaftsanteilen: Bewerber für unsere Projekte erhalten dann bis zu 100.000 Euro Kredit mit bundes­verbilligtem Zins­satz, die Lauf­zeit steigt auf bis zu 35 Jahre und 15 % des Kredits müssen nicht zurück­bezahlt werden.



100000 Euro Kredit für Genossenschaftsanteile ab Oktober 2022

Hintergrund:

Die KfW und das Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen fördern mit zinsgünstigen langfristigen Krediten den Erwerb von Genossenschaftsanteilen in Deutschland.


Die Förderung erfolgt sowohl bei Neugründung als auch bei der Beteiligung an einer bestehenden Wohnungsgenossenschaft. Voraussetzung für die Förderung ist, dass die erworbenen Genossenschaftsanteile für die Selbstnutzung der Genossenschaftswohnung erforderlich sind und die Wohnung selbst genutzt wird.


Der Zinssatz für den Kredit wird während der ersten Zinsbindungsfrist aus Bundesmitteln verbilligt. Zusätzlich wird ein Teil der Darlehensschuld erlassen (Tilgungszuschuss). Die Förderung trägt dazu bei, dauerhaften und bezahlbaren Wohnraum in Deutschland zu schaffen und zu sichern.


Das Wichtigste in Kürze


Wer kann Anträge stellen?

Natürliche Personen


Was wird gefördert?

Der Erwerb der Anteile an einer Wohnungs-genossenschaft, die zur Selbstnutzung einer Genossenschaftswohnung in Deutschland erforderlich sind.


Wie wird gefördert?

Die Förderung erfolgt durch einen zinsgünstigen Kredit mit Tilgungszuschuss. Diesen Kredit beantragen Sie vor Beginn des Vorhabens bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl. Kreditbetrag Maximal 100.000 Euro.


In 3 Schritten zu Ihrem Kredit:


1. Finanzierungspartner finden

Sprechen Sie vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile mit einem Finanzierungspartner.


2. Kredit beantragen und erhalten

Sie beantragen Ihren Kredit bei einem Finanzierungsinstitut Ihrer Wahl (Banken, Sparkassen, Bausparkassen und Versicherungen) und schließen dort den Kreditvertrag ab. Der Antrag auf Förderung muss vor dem Erwerb der Genossenschaftsanteile gestellt werden.


3. Vorhaben durchführen und Tilgungszuschuss erhalten

Nach Erteilung der Zusage durch Ihr Finanzierungsinstitut können Sie mit Ihrem Vorhaben beginnen, das heißt die Genossenschaftsanteile erwerben, die zur Selbstnutzung einer Genossenschafts-wohnung erforderlich sind. Die Durchführung des Vorhabens sowie den zweckentsprechenden Mitteleinsatz weisen Sie gegenüber Ihrem Finanzierungsinstitut mit dem Formular „Bestätigung nach Durchführung – Förderung genossenschaftlichen Wohnens“ (Formularnummer 6000004821) nach. Ist der Nachweis erfolgt, wird Ihnen der Tilgungszuschuss gewährt.


Alle Infos hier:

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